Wie geht der Spielbetrieb im FV Rheinland unter Corona-Bedingungen weiter ?

An diesem Wochenende gab es das erste Testspiel für unsere 1.Mannschaft, schon am 13.Februar soll mit dem Nachholspiel in Metternich die Punktspielrunde der Rheinlandliga fortgesetzt werden. Nach zwei vorzeitig abgebrochenen Spielzeiten wären alle Beteiligten froh, wenn es in diesem Jahr endlich wieder eine Saison gäbe, die trotz der Corona-Verhältnisse regulär abgeschlossen werden kann. Die Pandemie hat in den vergangenen 24 Monaten nicht nur viele Einschränkungen, sondern auch ständig wechselnde Regeln und Vorgaben gebracht.

Höchste Zeit also, sich die aktuellen Regelungen anzuschauen. Die spieltechnischen Ausschüsse des Fußballverbandes Rheinland haben folgendes Vorgehen festgelegt und auf ihrer Webseite fv-rheinland.de veröffentlicht, das wir nachstehend in Auszügen wiedergeben:

Spielbetrieb unter 2G-Regeln

Der Fußballverband Rheinland setzt den Spielbetrieb im Altherren-, Herren- und Frauenbereich sowie in der A-Jugend fort, auch wenn die staatliche Verfügungslage dies im Erwachsenenbereich (ab 18 Jahren) weiterhin nur unter 2G-Bedingungen zulässt. Sofern eine Mannschaft nicht antreten kann, weil ihr nicht genügend vollständig immunisierte Spielerinnen und Spieler zur Verfügung stehen, ist eine Meldung an das zuständige Sportgericht zwingend.

Jugendfußball

Im Kinder- und Jugendfußball (17 Jahre und jünger) gehen wir derzeit davon aus, dass der Spielbetrieb ohne Einschränkungen und ohne Anwendung der 2G-Regelung für Spielerinnen und Spieler weiter fortgeführt werden kann.

Kontrolle der Nachweise

Grundsätzlich ist der Heimverein für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich. Um den Spielbetrieb so einfach wie möglich zu halten, hat der FVR ein Formular erstellt, das die beiden Vereine vor jedem Spiel ausfüllen und jeweils dem gegnerischen Verein aushändigen müssen. In diesem Formular bestätigen die beiden am Spiel beteiligten Vereine sich gegenseitig, dass alle am Spiel beteiligten Personen, die das Sportgelände des Heimvereins betreten, die Nachweisvorgaben der CoBeLVO erfüllen.

Jeder Verein ist verpflichtet, die Nachweise der eigenen Mannschaft und des Funktionsteams (alle Personen, die auf dem Spielbericht stehen) vollständig zu kontrollieren, bevor das Formular ausgefüllt und ausgehändigt wird. Die Prüfung des Nachweises der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter erfolgt über den Heimverein. Es ist ein Nachweis und ein Ausweisdokument mitzuführen, um diese bei Kontrollen vor Ort vorlegen zu können.

Das wünschen sich alle für die kommenden Monate: Der Ball rollt, die Ränge sind gut gefüllt.